Haftungsausschluss
1. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer.
2. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
3. Es gilt während der ganzen Veranstaltung die StVO
(Straßenverkehrsordnung), den Helfern und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden
Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den
Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen.
5. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen:
Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender
Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen.
6. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten, oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann.